Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Soweit ihrem Wortlaut nach eine Vertragsbestimmung nicht ausdrücklich in ihrem Anwendungsbereich beschränkt ist, gilt die Vertragsbestimmung sowohl im Verhältnis zu einem Verbraucher als auch im Verhältnis zu einem Unternehmer.
(2) Verbraucher im Sinne dieses Vertrages ist jede natürliche Person, die diesen Vertrag zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieses Vertrages ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 S. 1 BGB).
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB, abrufbar unter www.Röschmann-Training.de
(4) Die AGB des Dienstleisters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Eine fehlende Anerkennung gilt als Widerspruch. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis der AGB des Kunden die Dienstleistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform maßgeblich.
(6) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Dienstleister und Kunde ist der geschlossene Dienstleistungsvertrag, einschließlich dieser AGB. Vertrag und AGB geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Dienstleisters vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Dienstleister bietet im Rahmen des Dienstleistungsgegenstandes verschiedene Dienstleistungen zur Planung und Durchführung eines Trainings (Stressmanagement, Psychotherapietools, Bewegungstraining) für den Kunden, dass die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen Lebenssituation der Kunden unter Berücksichtigung privater Aspekte, und ggf. beruflicher Aspekte umfasst. Der genaue Gegenstand des Vertrages und die vom Kunden gewünschten Leistungen des Dienstleisters werden in diesem Rahmen festgelegt und zwischen den Parteien vereinbart. Gegenstand der Dienstleistungserbringung ist die Beratung, Betreuung und die begleitende Unterstützung von Menschen, die durch eine Umstellung ihrer Lebensweise (Ernährung, Bewegung, Stressverhalten) ihre geistige, körperliche und gesundheitliche Verfassung ändern möchten, mit dem Ziel, ihre Leistungsfähigkeit und Vitalität psychisch wie körperlich zu erhöhen sowie ihr Körpergewicht zu optimieren. Die Dienstleistung des Dienstleisters besteht aus der Konzeptionierung und Erstellung von Methoden und Plänen, die individuell für den Kunden angepasst werden sollen. Grundlage des Trainings ist das zwischen den Parteien geführte vorbereitende Gespräch. Das Training beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Das Röschmann Training findet in folgenden Modalitäten statt:
• Einzeltraining vor Ort für Privatkunden und Businesskunden
• Einzeltraining online für Privatkunden und Businesskunden
• Workshops vor Ort für Privatpersonen oder Unternehmen
Gegenstand des Vertrags mit dem Dienstleister, der das Röschmann Training (einzelner oder aller Bereiche) betrifft, ist immer nur die Erbringung von Dienst-/Beratungsleistungen. Der Dienstleister kann keine konkreten körperlichen, geistigen, gesundheitlichen oder überhaupt messbare Erfolge (bspw. tatsächliche Gewichtsreduktion, Steigerung der Leistungsfähigkeit, Flexibilität, Stressreduktion, o.ä.) garantieren. Sofern „Ziele“, „Ergebnisse“ o.ä. der Programme angegeben werden, sind dies immer nur mögliche Folgen, die sich – insbes. im Zusammenwirken von körperlicher Aktivität/sportlicher Betätigung, Ernährungsumstellung und Stressmanagement einstellen können, aber nicht müssen.
(2) Das Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche und den vom Kunden mitgeteilten persönlichen Angaben des Kunden zu seinem Gesundheitszustand. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
(3) Eine Änderung des Vertragsgegenstandes kann nur in Textform vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien akzeptiert worden sein.
(4) Jens Röschmann schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich in dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag enthalten sind. Insbesondere schuldet Jens Röschmann keine medizinische oder sonstige therapeutische Behandlung, es handelt sich lediglich um Beratung in dem oben aufgeführten Umfang.
§ 3 Vertragsumfang und Leistungspflichten des Dienstleisters; Sorgfaltspflicht
(1) Der Dienstleister erstellt für den Kunden bzw. für seine Mitarbeiter im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Trainingskonzept in den in § 2 aufgeführten Bereichen.
(2) Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden (bzw. seine Mitarbeiter) persönlich in Anspruch genommen werden.
(3) Soweit der Dienstleister Erreichbarkeit und/oder Öffnungszeiten angibt, ergibt sich daraus kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit außerhalb der Trainingszeiten. Die Dauer der Trainingseinheiten beträgt für Privatkunden und Business Einzeltraining 90 Minuten für das Einstiegsgespräch inkl. erstes Training, 60 Minuten für die weiteren Trainingseinheiten und 60 Minuten für das Abschlussgespräch/den Ausblick. Ein Workshop-Tag für Geschäftskunden dauert acht Stunden. Die Dauer von Workshops für Privatkunden wird individuell abgesprochen.
(4) Über die im jeweiligen Programm vereinbarte Betreuung hinaus besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen bzw. Support-Aktivitäten durch den Dienstleister
(5) Das Röschmann-Training beinhaltet:
Einzeltraining Business oder Privat, vor Ort und Online; individuelle Trainingseinheiten in den gewählten Bereichen; schriftliches Resümee der Trainingseinheiten per Mail; Handouts zu ausgewählten Inhalten per Mail; Workshops Business oder Privat: individuell geplanter Workshop-Tag; Handouts zu ausgewählten Themen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Für die Erbringung der Dienstleistungen benötigte persönliche Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere ist eine gültige E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer anzugeben, unter der der Kunde zu erreichen ist. Sofern die Daten sich während der Vertragslaufzeit ändern, sind dem Dienstleister die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die aufgrund unrichtiger / unvollständiger Angaben entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(2) Der Kunde hat den Dienstleister von sich aus wahrheitsgemäß, über sämtliche gesundheitlichen Aspekte aufzuklären, die bei der Wahrnehmung der Dienstleistungen des Dienstleisters zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder dem Auftreten oder Verstärken von gesundheitlichen Schäden oder Beschwerden bei dem Kunden führen oder führen können. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Mitteilung von Vorerkrankungen (insbes. Unverträglichkeit bestimmter Nahrungsmittel, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Tumorerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen), Allergien und Medikamenteneinnahme (Art des Medikaments, Wirkung des Medikaments, Häufigkeit der Einnahme, Nebenwirkungen, Einschränkungen bei dem Verzehr/Unverträglichkeiten mit bestimmten Lebensmitteln oder Getränken). Bei Unsicherheiten liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Dienstleisters einen Arzt zu konsultieren und abklären zu lassen, ob gesundheitliche Einwände gegen die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Dienstleisters bestehen.
Eine ärztliche Untersuchung auf Tauglichkeit zum angebotenen Trainingsprogramm wird grundsätzlich dringend empfohlen. Für die Durchführung dieser ärztlichen Untersuchung ist der Kunde selbst verantwortlich. Jens Röschmann kann jedoch als Voraussetzung für die Durchführung einer Trainingseinheit jederzeit ein ärztliches Attest verlangen und dieses zur Bedingung für die Durchführung der Trainingseinheit machen. Bei den nachfolgenden Indikationen ist in jedem Fall vom Kunden zwingend vor Beginn des Trainingsprogramms ein ärztliches Attest vorzulegen, welches die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Trainingsprogramm attestiert und gegebenenfalls dessen Grenzen deutlich macht:
• Zustand nach Herzinfarkt oder Schlaganfall
• Koronare Herzkrankheiten
• Herzrhythmusstörungen
• Bluthochdruck (Systole > 160, Diastole > 95)
• Diabetes Mellitus I und II
• Akuter oder postoperativer Bandscheibenvorfall
• Tumorerkrankung.
Bei vergleichbaren Indikationen muss der Kunde von sich aus und unaufgefordert ein ärztliches Attest vorlegen.
Der Dienstleister kann jederzeit ohne Angabe von Gründen auch ohne Kenntnis von einer der genannten Indikationen ein Attest verlangen, wenn damit festgestellt werden soll, dass durch das Trainingsprogramm die gesundheitlichen Belastungsgrenzen des Kunden nicht überschritten werden. Bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem informiert der Kunde sofort den Dienstleister und beendet gegebenenfalls eigenverantwortlich das Training.
(3) Alle Kunden, die ein Einzeltraining (vor Ort und online, Privat und Business) buchen, füllen einen vom Dienstleister ausgehändigten Anamnesebogen aus. Der von Jens Röschmann vor dem Beginn des Trainingsmoduls bzw. vor dem körperlichen Fitnesstraining durchgeführte Fitness- Check-Up betrifft nur das Einzeltraining vor Ort und kann eine ärztliche Untersuchung nicht ersetzen. Beim Online-Training erfolgt kein Fitness-Check-Up durch den Dienstleister. Sofern im Anamnesebogen Unklarheiten oder spezifische Indikationen angegeben werden, muss durch den Kunden ärztlicher Rat eingeholt und eine schriftliche Freigabe durch ein Attest vorgelegt werden.
Bei Workshops erfolgt kein Fitness-Check-Up durch den Dienstleister und die Anamnese erfolgt je nach gewähltem Workshop-Thema in reduzierter Form oder fällt ganz weg. Der Kunde hat bei einem Workshop keinen Anspruch auf eine Anamnese. Der Kunde hat den Dienstleister gemäß § 4 Abs. 2 über Indikationen zu informieren. Für alle Trainingsmodalitäten gilt, dass für gesundheitliche Schäden jeglicher Art, die aufgrund einer dem Dienstleister vor Beginn des Trainings nicht mitgeteilten Erkrankung oder Einschränkung entstehen, Jens Röschmann in keiner Weise haftet. Dies betrifft insbesondere auch Schäden am Ungeborenen im Falle einer nicht bekannten oder dem Dienstleister nicht mitgeteilten Schwangerschaft vor dem Beginn oder während des Online-Einzeltrainings.
(4) Für die Dienstleistungen des Dienstleisters relevante Untersuchungsergebnisse und Arztberichte sind vom Kunden unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Kunde hat den Weisungen des Dienstleisters Folge zu leisten, andernfalls können sowohl die Gesundheit des Kunden gefährdet wie auch die Ergebnisse des Trainings verfälscht oder verhindert werden. Unter den Voraussetzungen von § 12 ist die Haftung des Dienstleisters für Schäden ausgeschlossen, die daraus entstehen, dass sich der Kunde nicht an vorstehende Vorgaben, insbesondere denen aus § 4 Abs. 2, hält, oder er bewusst falsche Angaben macht.
(6) Während der Dauer des Programms hat der Kunde die für die Bewertung des Trainingsfortschrittes notwendigen Informationen dem Dienstleister rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere:
• Mitteilung eventueller Beschwerden/Befindlichkeiten (z.B. Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnliches). Der Kunde beendet gegebenenfalls eigenverantwortlich das Training.
• zu berücksichtigende Trainingsausnahmen, wie bspw. Urlaub, Dienstreisen o.ä.
(7) Der Kunde bzw. seine Mitarbeiter haben sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistungen auftreten können, in ausreichendem Umfang zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, selbständig auf temperatur- und wettergerechte Kleidung zu achten. Bei Online-Training ist der Kunde für die entsprechende und angemessene Wahl der Trainingsbekleidung, Ausrüstungsgegenstände sowie für die adäquate Wahl der passenden Trainingsmöglichkeit selbst verantwortlich. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für etwaige gesundheitliche Schäden, die aufgrund falscher oder unzureichender Trainingsbedingungen entstehen.
§ 5 Vergütung, Zahlung und Verzug
(1) Die Vergütung der Leistungen des Dienstleisters richtet sich ausschließlich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell gültigen und abrufbaren Preisen.
(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht im vertraglichen Leistungsumfang aufgeführt sind oder auf Wunsch des Kunden erbracht werden (bspw. Sonder- oder Mehrleistungen wie bspw. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Spesen, nicht vereinbarter Mehraufwand usw.) werden gesondert berechnet, vgl. § 6.
(3) Der Gesamtbetrag ist im Voraus fällig. Sämtliche Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt in Textform.
(4) Leistet der Kunde nicht spätestens sieben Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung, kommt er mit der Zahlung in Verzug
(§ 286 Abs. 3 S. 1 BGB). Im Falle des Verzuges ist die Rechnungssumme mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
(5) Der Dienstleister behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Dienstleisters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(6) Der Dienstleister ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Dienstleisters durch den Kunden gefährdet wird.
§ 6 Sonstige Kosten und Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten entstehen (z.B. Eintrittsgelder, Platzmieten), sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Dies gilt auch für die entsprechenden Kosten, die für die Begleitung durch bzw. Teilnahme des Dienstleisters anfallen.
(2) Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Psychologen o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen konsultierten.
(3) Werden anderweitige Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen o.ä.) in Anspruch genommen, so werden dafür vorab gesonderte Tarife vereinbart. Bei der Begleitung des Kunden auf Reisen durch den Dienstleister sind dessen anfallende Spesen vollumfänglich durch den Kunden zu tragen. Das darüberhinausgehende Honorar wird zwischen den Parteien vorab pauschal vereinbart.
(4) Hinsichtlich Fahrtkosten über 10 km einfache Strecke ab Firmensitz (Kurze Str. 3B, 12167 Berlin, Dependance Markt 9, 95615 Marktredwitz) wird ab dem elften Kilometer für jeden vollen Kilometer eine Pauschale von 0,75 Euro berechnet.
(5) Im Preis sind nicht enthalten:
a) bei Verträgen für Einzeltrainings Privatkunden und Business-Kunden: Fitnessgeräte; zusätzliche Gespräche/Termine per Telefon, Chat-Dienst (z.B. Skype/Face-Time, Zoom, Red-Medical) oder persönlich. Zusätzliche Gespräche/Termine können auf Wunsch zusätzlich zu einem Stundensatz ab 120 Euro inkl. MwSt./60 min dazu gebucht werden (Abrechnung minutengenau und nach individueller Vereinbarung). Für Gespräche / Termine außerhalb der Zeit von 10.00-18.00 Uhr wird auf den Stundensatz der regulären Trainingseinheit sowie auf den Stundensatz der zusätzlichen Termine ein Aufschlag von 20,00 Euro inkl. MwSt./60 min berechnet, so dies nicht explizit anders vereinbart worden ist.
b) bei Einzeltrainings vor Ort Businesskunden und Workshops vor Ort Privatkunden und Businesskunden: Catering, Raummiete, Reisekosten.
§ 7 Ausschluss des Vertragsschlusses
Der Dienstleister will Vertragsbeziehungen nur mit Volljährigen eingehen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er mindestens das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und auch sonst in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt oder geschäftsunfähig ist. Gewerbsmäßige Kunden bestätigen mit Vertragsschluss, dass alle betroffenen Mitarbeiter mindestens das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
§ 8 Vertragsdauer
(1) Die Dauer des Trainings richtet sich nach dem zuvor individuell vereinbarten Umfang.
(2) Eine Verlängerung des Vertrages ist nach Absprache möglich.
(3) Für Termine, zu denen der Kunde entgegen einer Absprache gemäß § 3 nicht erscheint oder nicht gemäß § 10 Abs. 2 absagt, werden die tatsächlich entstandenen Kosten (z.B. anteilig die Kosten für die Erstellung des Trainingskonzepts, die Vorbereitung und unvermeidbar anfallende Zusatzkosten wie z.B. Platzmieten dieses Termins) berechnet. Der versäumte Termin entfällt in diesem Fall und kann nicht nachgeholt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dem Dienstleister sei kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden.
(4) Der Kunde hat bei Einzeltraining das Recht, innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 9 Ort und Zeit der Leistungserbringung, Erfüllungsort
(1) Die wöchentlichen Trainingseinheiten des Einzeltrainings für Privatkunden und Businesskunden finden einmal wöchentlich je nach individueller Absprache am Arbeitsplatz des Kunden, beim Kunden zu Hause, per Telefon oder per Chat-Dienst (z.B. Skype/Face-Time/Redmedical) statt. Die Dauer des Einzeltrainings für Privatkunden und Businesskunden beträgt 90 Minuten für das Einstiegsgespräch inkl. erstes Training, 60 Minuten für die weiteren Trainingseinheiten (Anzahl Trainingseinheiten abhängig vom gebuchten Angebot) und 60 Minuten für das Abschlussgespräch/den Ausblick. Ein Workshop-Tag für Geschäftskunden dauert acht Stunden. Pausen werden durch den Dienstleister, nach Absprache, bestimmt. Workshops für Privatkunden werden zeitlich und örtlich individuell vereinbart.
(2) Alle Trainingseinheiten und Workshops werden in Absprache mit dem Kunden nach Zeit und Ort im Voraus festgelegt. Beim Online-Training besteht generell die völlige Wahlfreiheit der Kunden für den Trainingsort. Der Dienstleister gibt lediglich Empfehlungen für den Ort und die Art der Durchführung der Trainingseinheit.
(3) Terminänderungen sind spätestens bis zum Ablauf der vorhergehenden Sitzung abzusprechen.
(4) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Dienstleisters.
§ 10 Kurzfristige Verhinderung, Annahmeverzug, Ersatzansprüche
(1) Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 48 Stunden vor Trainings- bzw. Workshopbeginn, abzusagen. Andernfalls werden die tatsächlich entstandenen Kosten (z.B. anteilig die Kosten für die Erstellung des Trainingskonzepts, die Vorbereitung und unvermeidbar anfallende Zusatzkosten wie z.B. Platzmieten dieses Termins) berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dem Dienstleister sei kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden.
(2) Bei Krankheit (Nachweis durch ärztliches Attest) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig, also 48 Stunden vorher, mitgeteilter Abwesenheit des Kunden (Privatkunden und Businesskunden) werden die nicht in Anspruch genommenen Termine innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Wochen nach Vertragsende und nach Verfügbarkeit des Dienstleisters bzw. innerhalb von zwei Wochen im Anschluss daran, wenn der Dienstleister in diesem Zeitraum nicht anwesend sein kann, ohne zusätzliche Kostenentstehung nachgeholt.
(3) Bei längerer Ortsabwesenheit ist diese dem Dienstleister mitzuteilen, da dadurch unter Umständen das Training angepasst werden muss.
(4) Wurde ein gemeinsamer Außentermin vereinbart, kann dieser wegen schlechten Wetters nur durch den Dienstleister abgesagt werden. Erfolgt keine Absage durch den Dienstleister bis spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Beginn der Trainingseinheit, findet die Trainingseinheit am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Eine solche abgesagte Trainingseinheit wird nach Absprache nachgeholt.
(5) Im Falle der Verschiebung eines Trainingstermins oder einer Änderung des Trainingsortes (wenn dadurch der Trainingsinhalt geändert wird), besteht darüber hinaus kein Ersatzanspruch.
§ 11 Kündigung
(1) Die Dauer des gebuchten Vertrages versteht sich als Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag endet nach Ablauf des jeweils gebuchten Zeitraums, bzw. bei Veränderungen gemäß § 10 nach dem letzten Termin. Eine vorherige Beendigung des Vertrages ist in Abstimmung mit dem Dienstleister unter Berücksichtigung der bisher erbrachten Leistungen möglich. Die Kündigung ist insbesondere in dem Fall möglich, dass eine dauerhafte medizinische Indikation besteht, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ein aktuelles ärztliches Attest nachzuweisen.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Für den Dienstleister liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten (vgl. § 4) aus dem Vertrag verletzt, insbesondere dem Dienstleister falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht, Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Vertrauensgrundlage wesentlich zu stören den Dienstleister persönlich angreift oder unsittlich berührt.
§ 12 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Dienstleister bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Rahmen der einfachen Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes nach gesetzlichen Vorschriften (zB für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Dienstleisters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Dienstleister nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
(4) Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die der Kunde durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Ferner ist die Haftung ausgeschlossen für den Fall, dass der Kunde Anweisungen des Dienstleisters nicht Folge leistet, sowie für Schäden oder Verletzungen, die aus der unsachgemäßen oder fahrlässigen Handhabung von Trainingsgeräten oder aufgrund fehlerhafter Übungsausführung bei selbstständiger Umsetzung des Trainingsplans in Abwesenheit des Dienstleisters entstehen. Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde dem Dienstleister vor einer Trainingseinheit Erkrankungen oder Einschränkungen nicht mitteilt. Dies gilt auch für Schäden am Ungeborenen.
§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Die Zurückbehaltung von Zahlungen aus Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 14 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Zum Zwecke der Vertragsdurchführung werden durch den Dienstleister personenbezogene Daten des Kunden gespeichert und verwendet.
(2) Die gespeicherten Daten dienen ausschließlich der Durchführung des Vertragsinhalts und werden durch den Dienstleister vertraulich behandelt. Sie werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Im Rahmen von Mitarbeiter-Workshops werden die personenbezogenen Daten direkt bei den betroffenen Mitarbeitern erhoben. Eine Weitergabe dieser Daten oder deren Zugänglichmachung gegenüber dem Kunden erfolgt nicht, auch nicht in anonymisierter Form.
(3) Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch unverzüglich, spätestens jedoch unverzüglich nach Vertragsende, gelöscht. Ausgenommen hiervon sind Daten, die nach den steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen für den entsprechenden Zeitraum.
(4) Mit dem Akzeptieren der AGB des Dienstleisters gibt der Kunde sein Einverständnis für die Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Dienstleister. Ein Widerruf dieser Einverständniserklärung durch den Kunden ist jederzeit möglich und ist in Textform an den Dienstleister zu richten.
(5) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die EU-Datenschutzgrundverordnung.
§ 15 Geheimhaltungspflichten und Urheberrecht
(1) Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere in der Form von Unterlagen, des Dienstleisters und dessen Kooperationspartnern Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den Geheimnissen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.
(2) Sämtliche Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken des jeweiligen Trainings/Workshops des Dienstleisters sind, sowohl in Wort als auch in Schrift, urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese entgeltlich oder unentgeltlich, Dritten – auch nicht in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen vom Trainingsgeschehen sind untersagt.
§ 16 Sonstige Vereinbarungen
(1) Der Kunde teilt alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (z.B. Skype, Face-Time, Telefon, E-Mail).
(2) Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
(3) Der Kunde verpflichtet sich zur Loyalität und wird sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des Dienstleisters äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 17 Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern im Einzelnen der Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts eröffnet wäre, ist dessen Anwendung ausgeschlossen.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Dienstleisters. Der Dienstleister ist nach seiner Wahl jedoch auch berechtigt, Klagen am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Ist der Kunde Verbraucher, so bestimmt sich der Gerichtsstand nach den hierfür geltenden Vorschriften. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Änderungen, Ergänzungen und Nebenanreden dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
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Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher iSv § 13 BGB handelt und der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Dienstleisters (§ 312b BGB) oder im Fernabsatz (§ 312c BGB) geschlossen worden ist, steht dem Verbraucher ein Widerrufrecht nach §§ 312g, 355, 356 BGB zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufrecht auszuüben, müssen Sie uns, (…), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerruffrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätesten binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerruffrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrecht hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Widerrufserklärung
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Jens Röschmann
Kurze Str. 3B
12167 Berlin
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistungen:
Vertrag über Dienstleistungen von (…)
Geschlossen am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Übermittlung dieses Formulars auf Papier)
Datum